Kommunale Zeitenwende
Der finanzielle Druck, unter dem die österreichischen Kommunen stehen, entwickelt immer größeres Sprengkraftpotenzial. Während die Strukturen zunehmend zu zerbröseln drohen, wirken Zentralisierungs- und Fusionsdebatten wie böse Stiche in das föderale Herz des Landes. Wirkungsvolle Reformen werden weiter auf die lange Bank geschoben und die neuerliche Absage der Grundsteuerreform ist nur ein Beispiel dafür, dass die Not der Gemeinden keine Reformdynamik in Gang zu setzen vermag. Der Verdacht erhärtet sich, dass mit dem systematischen Aushungern eine Neuformierung des kommunalen Systems erzwungen werden soll.
Ende Februar 2026 setzte der Landesrechnungshof Vorarlberg einen kleinen Stich in das politische Gefüge des Ländles und stellvertretend auch in das föderale Gefüge ganz Österreichs.
Angesichts der finanziellen Schieflage, die sich zuletzt auch in vielen der 96 Vorarlberger Gemeinden massiv zugespitzt hatte, meldete sich Brigitte Eggler-Bargehr, Direktorin des Vorarlberger Landesrechnungshofes, zu Wort. Sie machte nicht nur auf den grundlegenden Reformbedarf aufmerksam, sondern brachte als Reformoption auch Gemeindefusionen ins Spiel. Gemeindekooperationen würden die Qualität der Verwaltungsarbeit zwar steigern, doch seien sie nach wie vor zu teuer. Gegenüber dem ORF Vorarlberg sagte die RH-Direktorin, dass die Gemeinden mit dem Rücken zur Wand stünden und sprach von einer „möglichen Zeitenwende“.

Noch am selben Tag nahm die Vorarlberger NEOS-Klubobfrau, Claudia Gamon, diesen Ball an und spielte ihn weiter, indem sie feststellte: „NEOS fordern seit Jahren Gemeindefusionen dort, wo sie strukturell und finanziell Sinn machen. Unser Vorschlag zu Gemeindefusionen wurde wiederholt reflexartig abgewehrt – nicht mit Argumenten, sondern aus parteipolitischem Kalkül. Bezahlt wird diese Blockadehaltung von den Bürgerinnen und Bürgern.“
ZENTRALISMUSFRAGEN.
Der Kampf um die spärlich gewordenen Steuergelder bringt nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Gemeindegrenzen in Bedrängnis. Das systematische Aushungern der kommunalen Budgets und die damit zwingend einhergehende Unmöglichkeit, die Gemeinden aktiv zu gestalten, zwingt sie zum puren Verwalten. Damit bekommt das, was die NEOS vorschlagen, Sinn – strukturell wie finanziell. Dass sich die österreichischen Kommunen vor diesem Hintergrund und im Vorfeld der kommenden Wahlgänge warm anziehen sollten, ist auch auf die überraschende Kälte zurückzuführen, mit der selbst die mutmaßlich den Gemeinden nahestehenden Regierungsparteien ÖVP und SPÖ nicht für deren konstruktiven und lebendigen Erhalt in die Bresche springen.
Weniger überraschend ist das bei den NEOS und den Grünen, die zu den zentralismusfreundlicheren Parteien gezählt werden dürfen. Was wohl daran liegt, dass sie „das Land“ oder die Gemeinden nicht in erster Linie als ihre parteipolitischen Spielwiesen betrachten und sich das naturfreundliche oder neoliberale Bildungsbürgertum eher im urbanen Umfeld tummelt.

Die FPÖ zeigt in diesem Zusammenhang und aller Volksnähe zum Trotz wenig Flagge oder vielmehr jene populistische, die sich gerne am Wind orientiert. Dass die Gemeinden im Wahlprogramm der Bundes-FPÖ aus dem Jahr 2024 hauptsächlich unter dem Programmpunkt „Ansiedlung verhindern – Gemeindeämter zu Servicezentren ausbauen“ auftauchten, ist allerdings als Kampfansage an die bestehenden Strukturen zu verstehen, wenn folgender Absatz als programmatisch und damit ernst genommen wird: „Die Gemeindeämter müssen zu Servicestellen mit Bankomat und Internetzugang ausgebaut werden. Um sich voll auf diese Aufgaben konzentrieren zu können, sollen die Gemeinden von hoheitlichen Aufgaben so weit wie möglich entlastet werden. Dies umso mehr, als diese in Bereichen wie Raumordnung, Baurecht oder Katastrophenschutz zunehmend komplexer werden.“
VERSCHÄRFTE DEBATTE.
In der Auseinandersetzung, die dem Fusions-Vorstoß der Vorarlberger RH-Direktorin und der NEOS-Klubobfrau vorangegangen war, war die Ländle-FPÖ eher durch Zurückhaltung aufgefallen. Dies, obwohl Land und Gemeindeverband Vorarlberg sich außergewöhnlich heftige Kämpfe im Zusammenhang mit der dramatischen Finanzlage der Kommunen geliefert hatten.
Mit dem Wechsel an der Spitze des Vorarlberger Gemeindeverbandes – der Frastanzer Bürgermeister Walter Gohm (ÖVP) hatte Mitte 2025 die nicht mehr für das Bürgermeisteramt kandidierende, langjährige Stadtchefin von Dornbirn, Andrea Kaufmann (ÖVP), an dessen Spitze abgelöst – war der Ton zwischen Gemeindeverband und Land schärfer geworden. Der offen geführte Streit um die Finanzmittel gipfelte am 25. Februar 2025 in der Ankündigung des Verbandes, den Vorarlberger Landtag mit einem Volksbegehren dazu zu bringen beziehungsweise zu „zwingen“, über die Verteilung der Sozialkosten zwischen Land und Gemeinden zu diskutieren. Die Rechtmäßigkeit der Finanzierung des Sozialfonds wird vom Gemeindeverband angezweifelt, statt 40 Prozent wollen die Gemeinden nur noch 20 Prozent dazu beisteuern. Die Ausgaben des Sozialfonds Vorarlberg waren von 396,6 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 551,7 Millionen Euro im Jahr 2026 gestiegen. Die Vorarlberger Gemeinden, die pro Kopf höher verschuldet sind als die Gemeinden anderer Bundesländer, wollen beziehungsweise können die steigenden Kosten nicht mehr mittragen.

NEUE STRUKTUREN.
In keinem anderen Bundesland hat die bekanntermaßen schlechte und immer schlechter werdende finanzielle Situation der Gemeinden zu einer so unerbittlichen politischen Diskussion geführt wie in Vorarlberg. Doch muss von Vorarlberg aus nicht weit gereist werden, um im Schatten der harten Kostenverteilungskämpfe gewisse Zerbröselungstendenzen bei bekannten und für unumstößlich gehaltenen Strukturen festzustellen. In Tirol zeigten sich diese jüngst auf zwei unterschiedlichen, durchaus überraschenden Ebenen.
Die Pleite der gemeindeverbandseigenen Dienstleistungsgesellschaft GemNova hatte die Tiroler Gemeindewelt in den vergangenen drei Jahren ziemlich durcheinandergewirbelt. Neben den finanziellen Folgen für den Verband und seine Gemeinden hat sich auch ein gewisses Misstrauen gegenüber der wahren Stärke des im Zuge der Affäre neu formierten Gemeindeverbandes breitgemacht, dem mancherorts so etwas wie „landzahmes“ Verhalten vorgeworfen wird.
Diese Missstimmung führte bereits zu Austritten. Im zuletzt brutal gewordenen Kostenverteilungs-Match zwischen den drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden wittert nun die Landesgruppe Tirol des Österreichischen Städtebundes eine Gelegenheit, ihre Position zu stärken.
Offen und offensiv fragt die Landesgruppe jene 26 Tiroler Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner:innen, ob sie nicht auch Mitglied des Städtebundes werden und die Stärke desselben nutzen wollen. St. Johann, Axams und Zirl ließen sogleich Taten folgen. Der Innsbrucker Bürgermeister und Tiroler Verbandsvorsitzende Johannes Anzengruber (Liste JA – Jetzt Innsbruck) sieht großes Potenzial in der Verstärkung des Städtebundes, nicht zuletzt seiner Position als Ansprech- und Verhandlungspartner der Tiroler Landesregierung gegenüber.
LÄNDLICHER RAUM.
Im Poker um neue Machtverhältnisse, die bei den Verhandlungen rund um die Aufteilung der Steuergelder entscheidend sein können, formiert sich das Alpenland schleichend neu. Tiroler Stärke scheint auf dem föderalistischen Verhandlungsparkett auch gefragt zu sein, muss sich das Land doch mit einer zentralistischen Ohrfeige des Bundes auseinandersetzen, hinter der eine gezielte Schwächung des ländlichen Raums vermutet wird. Am 12. Februar 2026 hatte das Finanzministerium mitgeteilt, dass die Finanzamts-Dienststelle Landeck organisatorisch dem Finanzamt Feldkirch zugeordnet werden solle. Die Stadt Landeck und der gleichnamige Bezirk liegen auf der Tiroler Seite des Arlbergs, Feldkirch auf Vorarlberger. Der Aufschrei, den die Mitteilung des Ministeriums auslöste, war groß.
„Der unsinnige Donnerstag wurde in Wien scheinbar zu ernst genommen, wenn ein Tiroler Finanzamt nun organisatorisch Feldkirch zugeteilt wird“, echauffierte sich die Landtagsabgeordnete Beate Scheiber (ÖVP) und hielt fest: „Deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Landeshauptmann vor einer schleichenden Zentralisierung warnt und ein klares Bekenntnis zum Standort sowie zu den Arbeitsplätzen von Wien einfordert.“ Von dem aus dem Bezirk Landeck stammenden Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) wurde berichtet, er habe getobt. Die Stadt Landeck sandte eine geharnischte Resolution nach Wien und betonte, das Finanzamt nicht kampflos aufgeben zu wollen. „Es besteht wieder die Gefahr, den ländlichen Raum auszudünnen, alles zu zentralisieren und die Attraktivität der Regionen zu schwächen“, brachte es Landecks Vizebürgermeister Thomas Hittler (Liste 1) auf den Punkt.

AN DEN GRENZEN.
„Zentralistische Tendenzen und Fusionsdebatten tauchen regelmäßig auf, wenn finanzielle Herausforderungen zunehmen. Interessant auch, dass sie immer von jenen kommen, die selbst keine direkte Verantwortung für die Menschen tragen“, stellt Johannes Pressl (ÖVP), Präsident des österreichischen Gemeindebundes, im public-Interview fest („Wir sind keine Mimosen“, Seite 12). Die Fronten, an denen er derzeit um das finanzielle und damit wohl auch um das strukturelle Überleben der Gemeinden kämpft, sind so zahlreich wie unübersichtlich. Alarmierend klingt, wenn der Gemeindebundpräsident sagt: „Der finanzielle Druck auf die Gemeinden ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr.“
Der Finanzausgleich 2024 hat sich für die Gemeinden längst als mieses Geschäft herausgestellt. Bei der vergangenen, pandemiebedingt verspäteten und zäh verhandelten Verteilung des Steuerkuchens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden waren viele Chancen auf eine Verbesserung der kommunalen Lage verpasst worden. Im Grunde genommen war alles beim „Alten“ geblieben. „Keine Fortschritte wurden in Bezug auf eine Stärkung der eigenen Abgaben oder eine aufgabenorientiertere Verteilung der Ertragsanteile gemacht. Auch im Bereich der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen wurden keine Reformen umgesetzt“, hatte das Team des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) 2024 in seiner Analyse zum Finanzausgleichsgesetz festgehalten. Kurz darauf wurde nicht minder kritisch das aktuelle Regierungsprogramm 2025–2029 durchforstet, das KDZ-Expertin Karoline Mitterer zur ernüchternden Feststellung verleitete: „Entweder man schafft jetzt konstruktiv, einen gemeinsamen Weg zu finden. Oder es geht darum, zu schauen, wer der Stärkere ist und wie man zulasten der Schwächeren rettet, was zu retten ist.“
GRUNDSTEUER-REFORMSTOPP.
Bei all der Machtdramatik rund um den österreichischen Steuertopf macht dennoch stutzig, dass die Grundsteuerreform kein Thema im Regierungsprogramm ist, eben weil jede Erhöhung dieser Steuer direkt den Gemeinden zugutekommen und ihnen auch im komplexen Umfeld der sonstigen Reformstau-Situationen Luft verschaffen würde. Nicht alles, was eine Regierung beschließt oder in die Wege leitet, muss auch im Regierungsprogramm stehen. Darauf waren offenkundig die Hoffnungen der Kommunen gelegen. In der Resolution „Finanzen sichern, Reformpartnerschaft leben, Digitalisierung nutzen“, welche der Bundesvorstand des Gemeindebundes im Oktober 2025 auf dem Gemeindetag verfasst und an den Bund gerichtet hatte, war zum Kernbereich „Kommunale Finanzen sichern“ neben der fairen Beteiligung an Steuereinnahmen und klaren Regeln für die Aufgaben und Finanzierungsverantwortung beispielsweise auch die Reform der Grundsteuer B angeführt.
Angesichts der Tatsache, dass bereits mehr als die Hälfte der österreichischen Gemeinden als sogenannte Abgangsgemeinden – deren Ausgaben höher sind als die Einnahmen – bezeichnet werden müssen, schlug das KDZ regelrecht Alarm. „Wenn in diesem finanziellen Szenario in den nächsten ein, zwei Jahren keine Reform der Grundsteuer kommt, dann liegt die Grundsteuer leider in einem Warteraum ohne Zugangsschluss – in einem stillgelegten Bahnhof. Wenn jetzt nichts passiert, wann dann“, sagte KDZ-Geschäftsführer Peter Biwald schon Mitte 2025 zu public. Seine Kollegin Mitterer ergänzte: „Man muss bei der Grundsteuer unterscheiden, erhöht man nur den Hebesatz, um die Gemeindefinanzen abzusichern, oder macht man eine grundlegende Reform. Es dauert drei bis fünf Jahre, bis man diese auf den Weg gebracht hat. Was aber – egal wie – notwendig wäre.“

„Wenn eine Grundsteuerreform nicht jetzt, wann dann?“ - KDZ-Geschäftsführer Peter Biwald
VERPASSTES POTENZIAL.
Anfang Dezember 2025 war es dennoch so weit. Der seit Jahrzehnten ausständigen, aber allein von der SPÖ dezidiert geforderten Reform dieser vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als „Bagatellsteuer“ eingestuften kommunalen Einnahmequelle wurde seitens der ÖVP eine Absage erteilt. Ausgerechnet seitens jener ÖVP, die als Parteihafen zahlreicher, zunehmend der Verzweiflung anheimfallender Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gilt.
Barbara Eibinger-Miedl, ÖVP-Staatssekretärin im Finanzministerium, begründete die Absage mit den Worten: „Es ist derzeit nicht der richtige Zeitpunkt, um über weitere Erhöhungen und Belastungen der Bevölkerung zu sprechen.“ Wie jenen, welche diese Bevölkerung durch die rigorosen Sparprogramme ihrer Heimatgemeinden zu tragen hätte, wenn beispielsweise mangels Finanzierung der Ausbau der Kinderbetreuung stockt und neben der Erwerbsfreiheit der Familien auch die regionalen Wirtschaftsstandorte schwächt. Wie diesen begegnet werden soll, wurde nicht thematisiert.

„Nicht der richtige Zeitpunkt für weitere Belastungen.“ - VP-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl
Warum die ÖVP in Bund und Ländern die Potenziale einer Grundsteuerreform nicht heben und zum Vorteil der Gemeinden nutzen will, ist eine Frage, die nicht nur die Bürgernähe der massiv blockierenden VP-Länderchefs in Frage stellt, sondern möglicherweise von der Bauernbund-Nähe überschattet wird. Das Nein lenkt jedenfalls allzu rasch den Blick auf größere immobile Vermögenswerte, deren Schutz vor steuerlichen Abgaben möglicherweise wichtiger sei als die Sicherung einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Kommunen.
Im Zuge seiner Wahl zum SPÖ-Vorsitzenden stellte Andreas Babler – auf die abgesagte Grundsteuerreform angesprochen – fest, dass den Gemeinden selbstständige Einnahmen zur Verfügung gestellt werden sollten, „damit sie Kindergärten bauen, die Feuerwehr unterstützen und die Daseinsvorsorge organisieren können“. Babler appellierte damit auch an die ÖVP-Bürgermeister, hier Druck zu machen, und stellte in den Raum, dass die Grundsteuerreform spätestens beim nächsten Finanzausgleich eine Rolle spielen müsse.
Zum folgenschweren Bremsmanöver der ÖVP gibt es keine befriedigende Erklärung. Zum verpassten Potenzial schon. 2024 belief sich das Steueraufkommen der reformbedürftigen Grundsteuer B, die sich auf bebaute oder bebaubare Grundstücke bezieht, auf rund 400 Millionen Euro. Mit der Grundsteuer A wird die land- und forstwirtschaftliche Produktion besteuert – sie ist kein Reformthema. Die Bemessung der Grundsteuer B basiert zu einem wesentlichen Teil noch immer auf Bewertungen aus den 1970er Jahren, weswegen das Grundsteueraufkommen auch nur im Schneckentempo, beispielsweise durch Umwidmungen, steigt. 1975 lag der Anteil der Grundsteuer bei 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP), im Jahr 2023 nur mehr bei 0,16 Prozent. Im Vergleich zu anderen OECD-Mitgliedstaaten, bei denen die Grundsteuer als wichtiges Fixum für die Gemeindefinanzierung verstanden wird, ist dieser Wert mickrig. Zum Vergleich: Drei Prozent ihres BIP und mehr konnten beispielsweise die Kommunen in Großbritannien, Kanada, den USA oder Spanien schon in den Jahren ab 2010 für die Finanzierung der Daseinsvorsorge verwenden.
Je nach Reformmodell könnten die jährlichen Grundsteuereinnahmen der österreichischen Gemeinden bis zu 2,8 Milliarden Euro betragen. Und sie damit zumindest ein Stück weit unabhängiger machen. Sowie wehrhafter gegenüber einer potenziell einschneidenden kommunalen Zeitenwende. Denn Daseinsvorsorge kostet, auch wenn Gemeinden nach Kräften kooperieren oder im großen Stil fusionieren. KDZ-Expertin Karoline Mitterer fand wohl das richtige Wort, um mit einer gewissen Vorahnung die verpasste Chance zu beschreiben: „Fahrlässig.“

„Verpasste Reformen wären fahrlässig.“ - KDZ-Expertin Karoline Mitterer