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Schutzprojekte Wildbach & Lawinen

 

Weiterentwicklung und nachhaltige Finanzierung

 

Die Schutzleistungen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) stellen in rund 1.300 Gemeinden die Sicherheit vor Naturkatastrophen für rund 550.000 Menschen, deren Lebens- und Wirtschaftsraum sowie die kritische Infrastruktur sicher. 2024 wurden in Österreich fast 220 Millionen Euro in WLV-Projekte investiert, davon mehr als 51 Millionen Euro von Gemeinden und anderen Interessenten. Typische „WLV-Gemeinden“ liegen in strukturschwachen Regionen, sie weisen eine geringere freie Finanzspitze und höhere Verschuldung als „Nicht WLV-Gemeinden“ auf. Sie sind daher durch die fi nanziellen Beiträge zu Schutzprojekten überproportional stark belastet. Einnahmen aus dem Tourismus kompensieren diese Belastung nur zum Teil. In einer Studie des KDZ aus dem Jahr 2025 (im Auft rag des BMLUK – Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft , Klima und Umweltschutz, Regionen und Wasserschutz) wurden die Grundlagen der Finanzierung der Schutzprojekte auf Gemeindeebene systematisch untersucht und Möglichkeiten für die Weiterentwicklung und nachhaltige Finanzierung entwickelt.

 

GEFAHRENERHÖHUNG DURCH ERDERWÄRMUNG.

 

Der aktuelle Stand der Wissenschaft belegt, dass die Bedeutung der Schutzinfrastruktur infolge der Erderwärmung weiter steigen wird. Mit dem signifi kanten Anstieg der Starkniederschläge haben auch Hochwasserereignisse in kleinen Einzugsgebieten in den vergangenen 40 Jahren um 25 Prozent zugenommen. Im gleichen Zeitraum sind auch Bodenverbrauch und Bautätigkeit in Gefahrenzonen stark gestiegen. Die Schutzmaßnahmen der WLV haben die starke Zunahme an Naturgefahrenrisiken bisher wirksam kompensiert, in den kommenden Jahrzehnten ist jedoch mit einem weiteren Risikozuwachs durch Naturkatastrophen zu rechnen.

 

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN.

 

Die Zunahme des Schutzbedarfs sowie die prekäre Situation öff entlicher Haushalte werden Maßnahmen zur Effi zienzsteigerung erfordern. Die KDZ-Studie führt zu diesen Handlungsempfehlungen:

  • Grundsätzliche Schonung der öffentlichen Ressourcen für Schutzmaßnahmen durch konsequente Berücksichtigung der Gefahrenzonen in der Raumplanung (Widmungsund Bauverbote), Prüfung der Einführung einer Naturgefahren- Pfl ichtversicherung (Schadensregulierung) oder Absiedelung besonders exponierter Siedlungen.
  • Konsequente Umsetzung der Wildbacherkundung sowie der Überwachung und Instandhaltung der Schutzsysteme.
  • Prüfung einer wirtschaft lichen Entlastung der Gemeinden bei WLVProjekten, beispielsweise durch Anhebung des Bundesbeitrags, stärkere Einbindung der Begünstigten zur Interessentenbeitragsleistung oder flächendeckende Umsetzung von kommunalen Kooperationsformen (z. B. Wasserverbände) für die solidarische Finanzierung.
  • Kooperationen bei Schutzleistungen der WLV über Gemeindegrenzen hinweg zur Nutzung der Vorteile der Fixkostendegression (z. B. Wildbacherkundung).
  • Begünstigung des Schutzes von Hauptwohnsitzen (gegenüber Zweitwohnsitzen und Ferienwohnungen) und Wirtschaftsbetrieben bei der Finanzierung der WLV-Projekte, Berücksichtigung von Widmungsgewinnen der Liegenschaftseigentümer.
  • Weiterentwicklung der Transparenz und Objektivität des Finanzierungssystems der WLV, Einführung von Gewichtungsfaktoren für den Gemeindebeitrag entsprechend Gefährdung und Finanzkraft , Berücksichtigung von Anreizkriterien.
  • Fokussierung der WLV-Investitionen auf die Lebenszykluskosten (statt nur Errichtungskosten), Berücksichtigung des Grunderwerbs und der Instandhaltungskosten.
  • Kostenlose Bereitstellung abgestimmter Geodaten über Gefahren und Risiken, Schutzbauwerke, Schutzwald und Investitionen (auf parzellenscharfer und aktueller Basis).
  • Herausnahme des Sedimentmanagements aus dem Abfallrecht, Schaffung verwaltungseffizienter Rahmenbedingungen für Verwertung und Rohstoff gewinnung.

 

Mehr dazu finden Sie in der RFG 1/2026: Biwald/Neumair/ Stilc/Rudolf-Miklau, Finanzierung von Wildbach- und Lawinenverbauung: Herausforderung für österreichische Gemeinden, RFG 2026/2.

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RFG EXPERTISE Das Autorenteam der KDZ-Studie zur Finanzierung von Schutzprojekten: Valentin Stilc (BOKU Wien), Florian Rudolf Miklau (BMLUK), Jan Neumair und Peter Biwald, beide KDZ.